01.07.2022


Änderungen zur bAV zum 01.08.2022

Liebe Arbeitgeber/innen,

Wir möchten Sie kurz über für Sie wichtige gesetzliche Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) informieren.

Sie sind gesetzlich verpflichtet,

seit 01.01.2022       jeden Mitarbeiter über die Möglichkeit der bAV zu informieren und

                   eine bAV anzubieten

                               → die Belehrung und Entscheidung des Mitarbeiters schriftlich zu

    dokumentieren (Verzicht oder Entgeltumwandlungsvereinbarung)

                                → einen Zuschuss von 15% zu jedem Vertrag (Bestands- und

     Neuverträge) zu zahlen (§ 26a BetrAVG)

Auch die Ablehnung einer bAV durch den Mitarbeiter ist zu dokumentieren, da ansonsten ein Vermögensschadenausgleich gefordert werden kann!

Wichtig: bei Missachtung oder falscher Umsetzung bleibt der Rechtsanspruch des Mitarbeiters trotzdem bestehen und Sie haften als Arbeitgeber! Die Verjährungsfrist bei der bAV beträgt 30 Jahre nach Renteneintritt!

ab 01.08.2022     → eine Versorgungsordnung bAV schriftlich zu fixieren

Das Fehlen einer Versorgungsordnung kann mit einer Strafe von 2.000 € belegt werden.

Diese Regelung gilt für ALLE Arbeitgeber in Deutschland ab dem 1. Mitarbeiter!

Was ist eine Versorgungsordnung bAV?

Eine Versorgungsordnung für die bAV ist eine Vereinbarung über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem Aushändigen der Versorgungsordnung erfüllen Sie Ihre Informationspflicht. Somit sind alle Mitarbeitenden auf dem gleichen Stand und über die Abläufe der bAV informiert.

Sie müssen die in Ihrem Betrieb geltenden Regularien der bAV schriftlich ausformulieren. Im Grunde handelt es sich dabei um ein kleines Manuskript, welches dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird und ganz klar die Vorsorge in Ihrem Unternehmen regelt.

Dies schützt vor allem Sie als Arbeitgeber, weil die Formalien der bAV genau geregelt sind und böse Überraschungen bei den Themen Haftung und Auskunftspflicht vermieden werden. Denken Sie daran: Sie haften für alle Zusagen der bAV mit 30 Jahren Verjährungsfrist nach Renteneintritt!

Sollten Sie noch keine Versorgungsordnung haben, …

… lassen Sie sich unbedingt eine rechtssichere Versorgungsordnung von einem Fachanwalt erstellen. Diese müssen Sie ab dem 01.08.2022 verpflichtend haben. Achten Sie auf Haftungsübernahme durch den Fachanwalt!

Verwenden Sie keine Mustervorlagen aus dem Internet!

Hier fehlt die Haftungsübernahme und diese ist auch nicht für Ihren Betrieb angepasst. Sie muss durch eine aktive Versorgungsordnung ersetzt werden. Schreiben Sie anhand einer solchen Vorlage lediglich Ihre eigenen betrieblichen Vorgaben zusammen und übergeben Sie diese dann dem Anwalt.

Wenn Sie bereits eine Versorgungsordnung haben, …

… lassen Sie diese regelmäßig von einem Rechtsanwalt überprüfen. Durch Gesetzesänderungen, Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen etc. kann diese veraltet sein und muss gegebenenfalls durch eine aktualisierte Versorgungsordnung ersetzt werden. Achten Sie dabei auf Haftungsübernahmedurch den Rechtsanwalt.

Wichtig: Einer der größten Fehler in der bAV ist, wenn zwar eine Versorgungsordnung erstellt, diese aber nicht ordnungsgemäß in Kraft gesetzt wurde. Prüfen Sie daher, ob eine bestehende Versorgungsordnung überhaupt wirksam geworden ist.

 

Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!

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